All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen und Teil­nah­me­be­din­gun­gen der Ver­an­stal­tung “Pop Up Jachenau”

Ort:
ehe­ma­li­ges Cafe Pfund, Dorf 7 1/3, 83676 Jachenau

Daten:
04.07.24 — 08.07.24
11.07.24 — 14.07.24
18.07.24 — 21.07.24

Ver­an­stal­ter
Para­sa­do GmbH (“Ver­an­stal­ter”)

1. All­ge­mei­nes

1.1. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen („AGB“) gel­ten für die Teil­nah­me und den damit zusam­men­hän­gen­den Ticket­ver­kauf für oben­ste­hen­de Ver­an­stal­tung, aus­ge­rich­tet durch den oben­ste­hen­den Ver­an­stal­ter. Abwei­chen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Teil­neh­mers haben kei­ne Gültigkeit.

1.2. Der Ver­an­stal­ter behält sich Ände­run­gen und Ergän­zun­gen die­ser Rege­lun­gen vor. Mög­li­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen erhal­ten Gül­tig­keit durch die Ver­öf­fent­li­chung auf die­ser Inter­net­sei­te oder auf der Ver­an­stal­tungs­sei­te www.parasado.de.

2. Anmel­dung und Vertragsschluss 

2.1. Die Anmel­dung zur Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung ist aus­schließ­lich über die Buchungs­platt­form (For­mi­ta­ble) möglich.

2.2. Der Ver­an­stal­ter gibt mit den auf der Web­site gemach­ten Anga­ben ein Ange­bot für den Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges ab. Der Teil­neh­mer nimmt sein Ange­bot für den Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges an, indem er den Bestell­vor­gang voll­stän­dig durch­führt und in der letz­ten Bestell­mas­ke auf den But­ton „Zah­len“ klickt. Die wirk­sa­me Annah­me des Ange­bots durch den Teil­neh­mer setzt vor­aus, dass der Teil­neh­mer in der Bestell­mas­ke alle erfor­der­li­chen Fel­der aus­ge­füllt (jeweils durch „*“ gekenn­zeich­net) und die­se AGB akzep­tiert hat.

2.3. Der Ver­trag über die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung kommt erst zustan­de, nach­dem der Ver­an­stal­ter die Anmel­dung gegen­über den Teil­neh­mern schrift­lich via E‑Mail bestä­tigt hat. Ände­run­gen und/oder Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt gleich­falls für die Auf­he­bung der Schriftformklausel. 

3. Prei­se

3.1. Der in der Teil­nah­me­be­schei­ni­gung genann­te Preis ist der End­preis und gegen­über dem Teil­neh­mer verbindlich.

3.2. Alle Prei­se ent­hal­ten soweit erfor­der­lich die fäl­li­ge Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Son­der­prei­se für Ermä­ßi­gun­gen (Stu­den­ten, Mit­glie­der bestimm­ter Orga­ni­sa­tio­nen usw.) gewährt wer­den, ist dies eben­falls geson­dert aus­ge­wie­sen. Wer­den kei­ne Ermä­ßi­gun­gen aus­ge­wie­sen, kön­nen die­se auch nicht gewährt wer­den. Die Ermä­ßi­gung ist unter Vor­la­ge eines ord­nungs­ge­mä­ßen Nach­weis (Stu­den­ten­aus­weis, Bestä­ti­gung der Uni­ver­si­tät, Anga­be der Mit­glieds­num­mer) zu gewäh­ren. Der Nach­weis muss vor Beginn der Ver­an­stal­tung erbracht wer­den. Kann der Nach­weis nicht erbracht wer­den, muss zu Beginn der Ver­an­stal­tung vom Teil­neh­mer die Dif­fe­renz aus dem Voll­preis und dem ermä­ßig­ten Preis nach­ent­rich­tet wer­den, damit er zutritts­be­rech­tigt ist.

4. Zah­lung

4.1 Die Zah­lung erfolgt über die jeweils auf der Web­site ange­ge­be­nen Wege. Sämt­li­che Prei­se sind unver­züg­lich bei Ver­trags­schluss fäl­lig und spä­tes­tens am Veranstaltungstag.

4.2. Zah­lung per Kre­dit­kar­te:
Bei der Zah­lung per Kre­dit­kar­te (Mas­ter­Card, Visa) wird der Teil­neh­mer beim Zah­lungs­pro­zess auf­ge­for­dert die Kre­dit­kar­ten­da­ten ein­zu­ge­ben. Das zuge­hö­ri­ge Kre­dit­kar­ten­kon­to wird in der Fol­ge­zeit in Höhe des Ticket­be­trags belastet.

4.3. Soll­te eine Zah­lung rück­be­las­tet wer­den (z.B. wegen feh­len­der Deckung des bei der Bestel­lung ange­ge­be­nen Kon­tos,), hat der Teil­neh­mer jeg­li­chen Scha­den bzw. jeg­li­che Auf­wen­dung zu erset­zen, der/die aus der Rück­be­las­tung ent­ste­hen. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re die Bank­ge­büh­ren sowie jeweils eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rück­be­las­tung für die Bear­bei­tung durch den Ver­an­stal­ter.
Bei einem unge­recht­fer­tig­ten Char­ge­back (Rück­be­las­tung) der Kre­dit­kar­te wer­den Bear­bei­tungs­kos­ten in Höhe von 40,00 EUR berech­net.
Im Fal­le der Rück­be­las­tung ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, vom Ver­trag sofort zurück­zu­tre­ten. Der Teil­neh­mer ver­liert damit sei­nen Anspruch auf Teil­nah­me an der gebuch­ten Ver­an­stal­tung. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Ver­an­stal­ters gegen die Teil­neh­mer wer­den dadurch nicht berührt. 

5. Wider­rufs­recht

5.1. Ein Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher besteht nicht bzw. das Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher kann vor­zei­tig erlö­schen bei fol­gen­den Verträgen:

5.1.1.Verträge zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen in den Berei­chen Beher­ber­gung zu ande­ren Zwe­cken als zu Wohn­zwe­cken, Beför­de­rung von Waren, Kraft­fahr­zeug­ver­mie­tung, Lie­fe­rung von Spei­sen und Geträn­ken sowie zur Erbrin­gung wei­te­rer Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen, wenn der Ver­trag für die Erbrin­gung einen spe­zi­fi­schen Ter­min oder Zeit­raum vor­sieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Ver­an­stal­ter Dienst­leis­tun­gen aus dem Bereich der Frei­zeit­be­tä­ti­gung anbie­tet, ins­be­son­de­re Tickets für Ver­an­stal­tun­gen, besteht kein Wider­rufs­recht. Jede Bestel­lung von Ein­tritts­kar­ten ist damit unmit­tel­bar nach Bestä­ti­gung gemäß II. 1. durch den Ver­an­stal­ter bin­dend und ver­pflich­tet zur Abnah­me und Bezah­lung der bestell­ten Karten.

5.1.2. Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von Ton- oder Video­auf­nah­men oder Com­pu­ter­soft­ware in einer ver­sie­gel­ten Packung, wenn die Ver­sie­ge­lung nach der Lie­fe­rung ent­fernt wur­de (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB).

Im übri­gen gilt für Ver­trä­ge mit Ver­brau­chern das Folgende:

5.2. Wider­rufs­be­leh­rung

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Wider­rufs­recht:
Ist der Teil­neh­mer Ver­brau­cher im Sin­ne des § 13 BGB kann er sei­ne Ver­trags­er­klä­rung inner­halb von 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den in Text­form (z. B. Brief, E‑Mail) wider­ru­fen. Hier­zu besteht die Mög­lich­keit, unter Anga­be der Ticket-ID eine E‑Mail zu sen­den. Die Teil­neh­mer nut­zen hier­zu die fol­gen­den Kon­takt­da­ten:
Para­sa­do GmbH
Pes­ta­loz­zi­str. 9
80469 Mün­chen
info@parasado.de
‭+49 157 57476716‬
Die Frist beginnt nach Erhalt die­ser Beleh­rung in Text­form, jedoch nicht vor Ver­trags­schluss und auch nicht vor Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Ver­an­stal­ters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflich­ten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­rufs.
Wider­rufs­fol­gen:
Im Fal­le eines wirk­sa­men Wider­rufs sind die bei­der­seits emp­fan­ge­nen Leis­tun­gen zurück­zu­ge­wäh­ren und ggf. gezo­ge­ne Nut­zun­gen (z. B. Zin­sen) her­aus­zu­ge­ben. Kann der Teil­neh­mer die emp­fan­ge­ne Leis­tung sowie Nut­zung (z. B. Gebrauchs­vor­tei­le) nicht oder teil­wei­se nicht oder nur in ver­schlech­ter­tem Zustand zurück­ge­wäh­ren bzw. her­aus­ge­ben, hat er der Ver­an­stal­ter inso­weit Wer­ter­satz zu leis­ten. Ver­pflich­tung zur Erstat­tun­gen von Zah­lun­gen müs­sen inner­halb von 30 Tagen erfüllt wer­den. Die Frist beginnt für den Teil­neh­mer mit der Absen­dung der Wider­rufs­er­klä­rung und für den Ver­an­stal­ter mit deren Empfang.

Ende der Wider­rufs­be­leh­rung
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5.3. Das Wider­rufs­recht erlischt vor­zei­tig, wenn der Ver­an­stal­ter mit aus­drück­li­cher Zustim­mung der Teil­neh­mer vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Leis­tungs­er­brin­gung beginnt oder die Teil­neh­mer die Leis­tungs­er­brin­gung selbst veranlassen. 

6. Rücktritt/Storno

6.1. Die Ticket­er­stat­tung ist ausgeschlossen.

6.2. Wenn der ange­mel­de­te Teil­neh­mer die Ver­an­stal­tung nicht besu­chen kann, hat der Teil­neh­mer bis zum Tag der Ver­an­stal­tung die Mög­lich­keit eine Ersatz­per­son für die Teil­nah­me schrift­lich oder per E‑Mail anzugeben. 

7. Leis­tun­gen

7.1. Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tung im Rah­men der Ver­an­stal­tung ergibt sich aus den Infor­ma­ti­ons­un­ter­la­gen auf der Ver­an­stal­tungs­web­sei­te, gege­be­nen­falls vor­han­de­nen Anmel­de­for­mu­la­ren und der Teil­nah­me­be­stä­ti­gung des Ver­an­stal­ters. Bei Wider­sprü­chen und in jedem Fall ist die Leis­tungs­be­schrei­bung in der Buchungs­be­stä­ti­gung ausschlaggebend.

7.2. Wer­den Leis­tun­gen nicht ver­trags­ge­mäß erbracht, hat der Teil­neh­mer Anspruch auf Abhil­fe. Män­gel müs­sen unver­züg­lich ange­zeigt wer­den. Ansprü­che auf Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­bühr auf­grund offen­sicht­lich nicht ver­trags­ge­mäß erbrach­ter Leis­tung, sind inner­halb von 14 Tagen nach Abschluss der Ver­an­stal­tung gel­tend zu machen.

7.3. Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, in Aus­nah­me­fäl­len einen Ersatz­re­fe­ren­ten zu bestel­len. Über die jewei­li­gen Ände­run­gen wird der Teil­neh­mer recht­zei­tig informiert.

7.4. Anrei­se, Über­nach­tung und Ver­pfle­gung sind im Ver­an­stal­tungs­an­ge­bot nicht ent­hal­ten, es sei denn, Leis­tun­gen die­ser Art sind in der Ver­an­stal­tungs­be­schrei­bung aus­drück­lich auf­ge­führt. Nimmt ein Ver­trags­part­ner ord­nungs­ge­mäß ange­bo­te­ne Leis­tun­gen ganz oder teil­wei­se nicht in Anspruch, so ent­steht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung der Teilnahmegebühr.

8. Absa­ge der Veranstaltung 

8.1. Aus dring­li­chen Grün­den kann der Ver­an­stal­ter mit einer ange­mes­se­nen Frist die Ver­an­stal­tung absa­gen. Dies gilt auch für Rah­men- und Abendprogramme. 

8.2. Im Fall der Absa­ge der Ver­an­stal­tung erstat­tet der Ver­an­stal­ter die geleis­te­te Zah­lung inner­halb von 14 Tagen in vol­ler Höhe zurück. Dane­ben ange­fal­le­ne Kos­ten des Teil­neh­mers wer­den nicht erstattet.

9. Bildmaterial/Fotografien

9.1. Die Teil­neh­mer der Ver­an­stal­tung wil­li­gen unwi­der­ruf­lich und unent­gelt­lich dar­in ein, dass der Ver­an­stal­ter berech­tigt ist, Bild- und/oder Ton­auf­nah­men sei­ner Per­son, die über die Wie­der­ga­be einer Ver­an­stal­tung des Zeit­ge­sche­hens hin­aus­ge­hen, erstel­len, ver­viel­fäl­ti­gen, sen­den oder sen­den zu las­sen sowie in audio­vi­su­el­len Medi­en zu nutzen.

10. Haf­tung

10.1. Der Ver­an­stal­ter haf­tet
bei der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten für Vor­satz und jede Fahr­läs­sig­keit. Der Höhe nach ist die Haf­tung begrenzt auf die Höhe des Teil­neh­mer­prei­ses, die Haf­tung für Fol­ge- und Ver­mö­gens­schä­den (z.B. ent­gan­ge­nen Gewinn) ist aus­ge­schlos­sen.
im Übri­gen nur für durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sach­te Schä­den. Der Höhe nach ist die Haf­tung begrenzt auf die Höhe der Auf­trags­sum­me, die Haf­tung für Fol­ge- und Ver­mö­gens­schä­den (z.B. ent­gan­ge­nen Gewinn) ist ausgeschlossen.

10.2. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und ‑aus­schlüs­se gel­ten nicht für
Ansprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz;
Ansprü­che wegen arg­lis­ti­gen Ver­hal­tens eines Ver­trags­part­ners;
Ansprü­che aus der Haf­tung für garan­tier­te Beschaf­fungs­merk­ma­le;
Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit 

10.3. Im Übri­gen haf­ten der Ver­an­stal­ter und sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen auch nicht für Stö­run­gen gleich wel­cher Art, die durch Umstän­de außer­halb ihres Ein­fluss­be­rei­ches her­vor­ge­ru­fen werden. 

10.4. Eine Haf­tung für Schä­den, die bei der An- und Abrei­se zu den Ver­an­stal­tungs­or­ten ent­ste­hen, sowie für Ver­lus­te und Unfäl­le ist — soweit gesetz­lich zuläs­sig – ausgeschlossen.

11. Schluss­be­stim­mun­gen

11.1. Es fin­det aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwen­dung. Gerichts­stand ist München. 

11.2. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein oder die Wirk­sam­keit durch einen spä­ter ein­tre­ten­den Umstand ver­lie­ren, bleibt die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges im Übri­gen unbe­rührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Ver­trags­be­stim­mun­gen tritt eine Rege­lung, die dem am nächs­ten kommt, was die Ver­trags­par­tei­en gewollt hät­ten, sofern sie den betref­fen­den Punkt bedacht hät­ten. Ent­spre­chen­des gilt für Lücken die­ses Vertrages. 

11.3. Erfül­lungs­ort ist der Ort der Veranstaltung.